Nichtinvasiver Pränatales (NIPT) ab 1.7.22 Kassenleistung

Seit dem 1.7.22 ist der sog. NIPT („Harmony“, „Praenatest“) unter bestimmten Bedingungen zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen geworden.

Mit diesem Test werden zellfreie Erbgutanteile des ungeborenen Kindes aus dem mütterlichen Blut nach Auffälligkeiten der Chromosomen 13, 18 und 21 untersucht.

Somit lässt sich z.B. eine Trisomie 21 („Down-Syndrom“) nahezu sicher ausschließen.

Allerdings kann der Test keinerlei Störungen erkennen, die nicht auf den 3 untersuchten Chromosomen liegen und er ist nicht in der Lage, Erkrankungen zu entdecken, welche keine genetische Ursache haben.

Somit sagt Ihnen der Test nicht aus, ob Ihr Kind gesund oder krank ist!

Deshalb lautet die Empfehlung der Fachgesellschaften, den NIPT unbedingt mit einer frühen Fehlbildungssonographie zu kombinieren, da sich nur auf diesem Wege Hinweise auf Störungen ergeben können, die der NIPT nicht abdeckt.

In meiner Praxis biete ich den sog. Harmony-Test, ebenso wie die gezielte Fehlbildungssonographie an.

Bitte sprechen Sie mich an!