DMP Brustkrebs

Seit Januar 2003 hat der Gesetzgeber ein Programm zur Verbesserung der Versorgung von Brustkrebspatientinnen auf den Weg gebracht. Ziel dieses Programms ist die Erhöhung der Heilungsrate und Verlängerung der Überlebenszeit bei fortgeschrittener Erkrankung.

Diese Ziele sollen durch eine strukturierte, enge Zusammenarbeit der verschiedenen Experten erreicht werden, die bei der Behandlung des Brustkrebses beteiligt sind.

Außerdem wird durch die Teilnahme am Behandlungsprogramm gewährleistet, dass Diagnosemethoden, Operation, Nachbehandlung und Tumornachsorge ständig auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse sind.

Dieses Programm nennt sich DMP Brustkrebs und bedeutet Disease Management Program. Die teilnehmenden Arztgruppen verpflichten sich hierbei zu einer engen Kooperation untereinander nach den neuesten Leitlinien, sowie zu einer engmaschigen Fort- und Weiterbildung. Die Ergebnisse der Behandlung werden statistisch erfasst und ausgewertet.

Folgende Arztgruppen können sich am DMP beteiligen:


  • Spezialisierte niedergelassene Fachärzte für Gynäkologie
  • Spezialisierte Kliniken (sog. Brustzentren)
  • Ärzte für Radiologie mit besonderer Berechtigung zur Mammographie nach den Richtlinien des DMP
  • Niedergelassene Onkologen (Krebsspezialisten für die Nachbehandlung)
  • Ärzte für Strahlentherapie

Der niedergelassene Gynäkologe übernimmt hierbei die besonders wichtige Rolle der Erstdiagnostik und der „Lotsenfunktion“ für die Patientin. Er koordiniert und leitet die Diagnostik, Therapie und Nachsorge.

Um an diesem Programm teilnehmen zu dürfen, müssen hohe fachliche, apparative und organisatorische Voraussetzung vorliegen.

Außerdem muss der teilnehmende Arzt sich zuvor mittels spezieller Brustkrebsfortbildungen für die Teilnahme am DMP qualifizieren und diese Qualifikation mittels spezieller Fortbildungen jährlich erneuern.

Hier finden Sie eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust für Ihr Smartphone. Einfach QR-Code scannen und Programm laden.

oder zum Download

Wir sind für Sie da

Nebenstehend finden Sie unsere Sprechzeiten. Termine bitten wir, telefonisch zu vereinbaren. Bitte denken Sie an die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir unbedingt darum, den Termin frühestmöglich abzusagen. So können wir den freigewordenen Zeitraum anderweitig vergeben.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bieten wir eine Notfallsprechstunde an. Auch hier ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Montag 08 – 12 Uhr 15 – 17 Uhr
Dienstag 09 – 12 Uhr 15 – 18 Uhr
Mittwoch 09 – 12 Uhr
Donnerstag 08 – 12 Uhr 15 – 17 Uhr
Freitag 08 – 12 Uhr

und nach Vereinbarung